Wie Unternehmen von bAV und BKV profitieren

Ein junger Unternehmer lächelt, nachdem er sich mit der Frage "Lohnt sich betriebliche Altersvorsorge und Krankenversicherung?" auseinandergesetzt hat.

Image ist alles. Das sollten sich Arbeitgebende im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte zu Herzen nehmen, vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels. Zwei effektive Wege, die eigene Arbeitgebermarke zu stärken, sind die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Lesen Sie hier, wie auch Ihr Unternehmen von den Gesundheits- und Sozialleistungen profitieren kann und wie die öffentlichen Versicherer mit Angeboten und Services rund um bAV und bKV unterstützen.

Kurz erklärt: Die betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Die bKV ist eine Zusatzkrankenversicherung, die in Deutschland von Arbeitgebenden ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird. Sie wird als Gruppenversicherung in der Regel für die gesamte Belegschaft abgeschlossen und erstattet die Kosten für die vertraglich vereinbarten Behandlungen. Ziel der betrieblichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheitsvorsorge der Mitarbeitenden zu unterstützen und das Risiko krankheitsbedingter Ausfälle zu minimieren.

Für Arbeitnehmende ist die bKV vor allem sinnvoll, um Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Das umfasst unter anderem:

  • Auslands- und Reisekrankenschutz
  • Zahnzusatzschutz
  • Krankentagegeld
  • Heilpraktikerleistungen

Leistungen der bKV: So individuell wie Ihre Mitarbeitenden

Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung einer betrieblichen Krankenversicherung sind Arbeitgebende flexibel. Es gibt verschiedene Konzepte und Optionen, die Leistungen können nach dem Baukastenprinzip zusammengestellt werden. So bietet etwa die Öffentliche Versicherung Braunschweig – ein Unternehmen aus der Gruppe der öffentlichen Versicherer – verschiedene bKV-Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang, die je nach Bedarf individuell aufgestockt werden können. Da speziell kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) von einer produktiveren Belegschaft und letztlich niedrigeren Kosten profitieren, sind bKV-Angebote zunehmend auf den speziellen Bedarf von KMU zugeschnitten und immer gefragter.

Übrigens: Welche bKV-Lösung die beste für die Mitarbeitenden Ihres Unternehmens ist, hängt von Ihren Betriebsbedingungen ab. Um sich bei der Ausgestaltung Ihrer individuell passenden bKV Beratung und Tipps zu holen, wenden Sie sich am besten an Ihren öffentlichen Versicherer vor Ort. Die Expertinnen und Experten der öffentlichen Versicherer stehen gerne unterstützend zur Seite: Nutzen Sie ganz einfach unseren Versicherungsfinder, mit dem Sie die für Sie zuständige Versicherung ermitteln können.

Darum lohnt sich die bKV für Arbeitgebende

Die Attraktivität der betrieblichen Krankenversicherung ist seit 2020 deutlich gestiegen: Die Zuwendungen seitens Arbeitgebenden für eine bKV sind seitdem wieder steuer- und sozialabgabefrei, sofern die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge eingehalten wird und eindeutig ist, dass es sich um einen Sachbezug in Form von Versicherungsschutz handelt und nicht um einen Barlohn.

Für Unternehmen und im Besonderen kleine und mittelständische Betriebe lohnt es sich also, den Mitarbeitenden entsprechende Leistungen anzubieten und das eigene Image auf diese Weise effektiv aufzubessern.

Kurz erklärt: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Form der Altersvorsorge, bei der die Arbeitgebenden ihren Mitarbeitenden finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensstandards im Alter anbieten. Die Beiträge werden vom Arbeitgebenden allein (arbeitgeberfinanzierte bAV) oder auch mit Beteiligung der Arbeitnehmenden gemeinsam aufgebracht. Durch bAV können zudem eine Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit und die Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall abgesichert werden.

Das Ziel der bAV ist es, die gesetzliche Rente aufzustocken und somit eine ausreichende finanzielle Absicherung im Alter zu gewährleisten. Sie bildet neben der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und der privaten Altersvorsorge (pAV) die dritte Säule im Deutschen Alterssicherungssystem.

Entgeltumwandlung im Rahmen der bAV: So funktioniert das Prinzip

Wenn Arbeitgebende die betriebliche Altersversorgung nicht vollständig übernehmen und sich auch die Arbeitnehmenden selbst beteiligen, findet das Prinzip der Entgeltumwandlung Anwendung. Hierbei legen die Arbeitnehmenden einen Betrag fest, der z.B. monatlich investiert werden soll, und leisten ihre Beiträge regelmäßig aus dem Bruttogehalt. Diese zieht das Unternehmen steuer- und sozialabgabenwirksam vom Bruttogehalt der Mitarbeitenden ab (Entgeltumwandlungsbetrag) und zahlt diesen zusammen mit einem Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent (gesetzlich verpflichtender Arbeitgeberzuschuss, ggf. erhöht um einen freiwilligen Arbeitgeberzuschuss; Abweichungen im Anwendungsbereich von Tarifverträgen möglich) in die jeweilige betriebliche Altersversorgung ein (z.B. Direktversicherung).

Durch den Abzug vom Bruttolohn reduziert sich das abgabenpflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmenden. Entsprechend des verringerten zu versteuernden bzw. zu verbeitragenden Gehalts spart der Mitarbeitende je nach Einkommen und Situation Steuern und Sozialabgaben ein.

Gut zu wissen: Arbeitnehmende haben einen Anspruch auf eine durch Entgeltumwandlung finanzierte bAV, deshalb sollten Arbeitgebende eine entsprechende Versorgungslösung bereits von sich aus anbieten. Äußern Arbeitnehmende den Wunsch nach einer bAV, muss das Unternehmen diesem Wunsch mindestens mit einer Direktversicherung entsprechen.

Die 5 Wege zur betrieblichen Altersvorsorge

Die Arbeitgebenden wählen sowohl den Anbieter als auch die Form der bAV aus. Durchführen lässt sich die betriebliche Altersvorsorge auf fünf verschiedene Arten:

  • Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die Arbeitgebende auf das Leben der Arbeitnehmenden abschließen und aus der die versorgungsberechtigten Arbeitnehmenden bezugsberechtigt sind.
  • Pensionskassen sind Lebensversicherungsunternehmen, die ausschließlich betriebliche Altersversorgung anbieten. Im Ergebnis ähneln die angebotenen Lösungen den Direktversicherungen.
  • Pensionsfonds sind gleichsam Lebensversicherungsunternehmen, die ausschließlich betriebliche Altersversorgung anbieten, dabei aber ihre Vermögensanlage deutlich kapitalmarktorientierter betreiben.
  • Unterstützungskassen sind selbständige Versorgungseinrichtungen zur Durchführung der bAV. Zur Finanzierung der Versorgungsleistungen schließt die Unterstützungskasse kongruente Rückdeckungsversicherungen ab, die über die Beiträge der Arbeitgebenden (hier: Trägerunternehmen) finanziert werden.
  • Bei der Direktzusage – auch Pensionszusage genannt – wird die Betriebsrente grundsätzlich direkt vom Unternehmen gewährt. Die Arbeitnehmenden haben folglich unmittelbaren Anspruch auf die Versorgungsleistungen. Zur Finanzierung der Versorgungsleistungen schließt das Unternehmen eine kongruente Rückdeckungsversicherung ab.
Auf dem Foto zu sehen ist Pia-Sophie Werthmann. Sie arbeitet im Produkt- und Vertriebsmanagement bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig.

„Der geringe Verwaltungsaufwand, die Einsparung von Sozial- und Steuerabgaben und die Bilanzneutralität machen die Direktversicherung zu der am häufigsten gewählten Form der betrieblichen Altersvorsorge. Nicht zuletzt ist sie ein wichtiges Mittel zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden – und steigert die Attraktivität eines Unternehmens besonders dann, wenn der Zuschuss den Pflichtanteil von 15 Prozent übersteigt.“

Pia-Sophie Werthmann, Leben – Produkt-/Vertriebsmanagement, Öffentliche Versicherung Braunschweig

Auszahlung der bAV

Mit Rentenbeginn erhalten Arbeitnehmende dann zusätzlich zur staatlichen Rente monatlich bis ans Lebensende die betriebliche Altersvorsorge, auch Betriebsrente genannt. Deren Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einzahlungszeitraum und der Höhe der eingezahlten Beiträge. Zudem können Steuern und Sozialabgaben auf die Betriebsrente anfallen. In der Regel ist aber der individuelle Steuersatz niedriger als während des Erwerbslebens.

Bei der Auszahlung der Betriebsrente haben Arbeitnehmende in der Regel ein Kapitalwahlrecht, das heißt, sie können zwischen drei Varianten wählen:

  • Lebenslange Rente: Monatlicher Auszahlungsbetrag in Abhängigkeit vom angesparten Kapital
  • Vollständige Kapitalauszahlung: Einmalige Auszahlung des gesamten angesparten Kapitals
  • Teilweise Kapitalauszahlung: Auszahlung eines Teilbetrags (meist rund 30 Prozent), der Rest wird als lebenslange monatliche Rente ausbezahlt

Jobwechsel – was dann? Arbeitnehmende haben im Falle eines Jobwechsels grundsätzlich die Möglichkeit zur Mitnahme des bAV-Vertrags innerhalb eines Jahres ab Ende des alten Arbeitsvertrages.

So profitieren Arbeitgebende von bKV und bAV

Nicht nur für große Betriebe, sondern auch und vor allem für Jungunternehmen und KMU gilt: Betriebliche Krankenversicherung und betriebliche Altersvorsorge haben viele Vorteile und zählen zu den wichtigsten Absicherungen. Vor allem zahlen sie auf das Employer Branding ein: Arbeitgebende steigern durch entsprechend gestaltete Angebote die Attraktivität ihres Unternehmens, können sich im Wettbewerb um potenzielle Nachwuchskräfte von der Konkurrenz abheben und bestehende Mitarbeitende an das Unternehmen binden.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Positive Imagewirkung
  • Steigerung der Mitarbeitendenmotivation und -zufriedenheit
  • Weniger Ausfallzeiten durch gesunde Mitarbeitende
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Günstige Konditionen bei Gruppenverträgen
  • bKV-Beitragszahlungen können steuerlich geltend gemacht werden
  • Zusätzliche Förderung bei Mitarbeitenden mit einem niedrigen Gehalt: Arbeitgebende erhalten bAV-Förderbetrag als staatlichen Zuschuss von bis zu 30 Prozent für Geringverdienende gemäß § 100 EStG
  • Keine Sozialabgaben auf bAV-Beiträge

So profitieren Ihre Mitarbeitenden von bKV und bAV

Auch für Mitarbeitende sind betriebliche Krankenversicherung und Altersvorsorge sinnvoll. Als attraktive Bestandteile des Gehaltspakets bieten die Leistungen Vorteile in vielfacher Hinsicht.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Geringer Eigenaufwand
  • Garantierte Leistungen bei betrieblicher Altersvorsorge, die per Gesetz geschützt sind, sowie attraktive Wertsteigerungen durch Überschussbeteiligung
  • Zuschuss vom Arbeitgebenden: mindestens 15 Prozent bAV-Zuschuss vom Unternehmen (Abweichungen im Anwendungsbereich von Tarifverträgen möglich)
  • Direkte staatliche Förderung der bAV-Beiträge durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis
  • Ansprüche können bei Wechsel des Arbeitgebenden mitgenommen werden
  • Schutz vor Zugriff bei Arbeitslosigkeit (Bürgergeld)
  • bKV schließt Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Aufnahmegarantie in der bKV auch bei gesundheitlichen Vorbelastungen (Gesundheitsprüfung entfällt bei Gruppenversicherung)
  • Partner und Kinder sind in der bKV häufig mitversichert

bKV und bAV: Warum Arbeitgebende nicht darauf verzichten sollten

Bietet ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden Gesundheits- und Sozialleistungen in Form betrieblicher Krankenversicherung und betrieblicher Altersvorsorge, ist das eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Für Unternehmen ergeben die Leistungen vor allem Vorteile im Hinblick auf das Employer Branding: Der positive Einfluss, den bKV und bAV auf das Unternehmensimage haben, ist nicht zu unterschätzen. Sie sorgen für höhere Motivation in der Belegschaft und sinkende Ausfallzeiten, darüber hinaus überzeugen sie mit niedrigem Verwaltungsaufwand, meist günstigen Vertragskonditionen, Kostenersparnissen und Steuervorteilen – gute Gründe insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe, nicht auf betriebliche Krankenversicherung und Altersvorsorge zu verzichten.

Nutzen Sie die Chancen von betrieblicher Krankenversicherung und betrieblicher Altersvorsorge für Ihr Unternehmen!

Im Wettbewerb um die besten Fachkräfte gilt es für KMU, sich bestmöglich zu positionieren und Bewerbende von sich zu überzeugen. Im Bereich der Gesundheits- und Sozialleistungen finden sich mit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) und der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zwei gute Möglichkeiten, das Firmenimage zu stärken – und das bei vergleichsweise geringem Aufwand. Über den positiven Einfluss auf das Employer Branding hinaus profitieren Arbeitgebende von vielen weiteren Vorteilen, wenn sie ihren Mitarbeitenden Leistungen der bKV und bAV anbieten.

Die vielfältigen Vorteile von bKV und bAV haben Sie überzeugt und Sie möchten das individuell passende Leistungsangebot für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden finden?

Die öffentlichen Versicherer unterstützen Sie jederzeit gerne mit ausführlichen Informationen und kompetenter Beratung. Nutzen Sie unseren Versicherungsfinder, um mehr über die Angebote im Bereich betrieblicher Krankenversicherung und Altersvorsorge zu erfahren.

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FAQ: Häufige Fragen zu bKV und bAV

Was bedeuten die Kürzel bKV und bAV?

bKV steht für betriebliche Krankenversicherung und ist eine Zusatzkrankenversicherung, die Arbeitgebende zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung für ihre Mitarbeitenden finanzieren. Als Gruppenversicherung wird sie entweder für die gesamte Belegschaft oder bestimmte Mitarbeitergruppen abgeschlossen und übernimmt Kosten für vertraglich festgehaltene Behandlungen. Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist eine zunehmend bedeutsame Säule der Altersversorgung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter und umfasst finanzielle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung. Die betriebliche Altersversorgung wird vom Arbeitgebenden organisiert und finanziert, wobei eine Eigenbeteiligung durch den Arbeitnehmenden in Form der Entgeltumwandlung möglich ist.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge?

Wird die betriebliche Altersversorgung nicht vollständig von Arbeitgebenden übernommen (arbeitgeberfinanzierte bAV), sondern beteiligen sich auch die Arbeitnehmenden, funktioniert das nach dem Prinzip der „Entgeltumwandlung“. Dabei vereinbaren Arbeitnehmende mit dem Unternehmen eine Summe, die monatlich investiert wird. Diese besteht aus einem Eigenanteil der Arbeitnehmenden und einem Arbeitgebendenanteil in Höhe von mindestens 15 Prozent. Den Betrag zieht die Firma vom Bruttogehalt ab und zahlt ihn auf ein Rentenkonto ein. Die bAV (auch Betriebsrente genannt) erhalten die Arbeitnehmenden mit Eintritt in den Ruhestand zusätzlich zur staatlichen Rente monatlich bis ans Lebensende.

Welche Leistungen umfasst eine betriebliche Krankenversicherung?

Wie eine bKV in einem Unternehmen ausgestaltet ist, hängt von den jeweiligen betrieblichen Bedingungen ab. Arbeitgebende können eine betriebliche Krankenversicherung flexibel aus den gewünschten Bausteinen zusammenstellen und an den Bedarf ihrer Mitarbeitenden anpassen. Mögliche Leistungen sind etwa Kostenerstattungen für zahnärztliche Behandlungen und Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen, Brillen und Hörgeräte sowie Krankenhausaufenthalte. Eine bKV übernimmt auch Gesundheitsleistungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen, wie zum Beispiel Heilpraktikerleistungen.

Was passiert mit der bAV bei einem Jobwechsel?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmende das Recht, ihr angespartes Kapital aus der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. So gilt die Garantie, dass die Betriebsrente auf den neuen Arbeitgebenden übertragen werden kann, nur für Versorgungszusagen, die von Unternehmen ab dem 1. Januar 2005 gegeben wurden. Die Übertragung muss zudem innerhalb eines Jahres nach Ende des Arbeitsverhältnisses beantragt worden sein und der Übertragungswert darf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigen.

Welche Vorteile haben betriebliche Krankenversicherung und betriebliche Altersvorsorge für Unternehmen?

Arbeitgebende erreichen mit Angeboten der bKV und bAV vor allem eine positive Imagewirkung für ihr Unternehmen und können sich im Wettbewerb um Nachwuchsfachkräfte einen Vorsprung verschaffen. Betriebliche Krankenversicherung und Altersvorsorge sorgen für eine gesündere und zufriedenere Belegschaft und folglich weniger Ausfallzeiten. Daneben punkten sie mit einem niedrigen Verwaltungsaufwand und Kostenvorteilen, etwa durch attraktive Konditionen bei Gruppenverträgen, steuerliche Absetzbarkeit von bKV-Beitragszahlungen und den Wegfall von Sozialabgaben auf bAV-Beiträge. Im Vergleich zu einer Barlohnerhöhung spart sich das Unternehmen bei einer zusätzlich zum vereinbarten Entgelt gewährten bKV bzw. bAV auf die Versorgungsbeiträge den entsprechenden Arbeitgebendenanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.